Datenschutz ist eine kniffelige Angelegenheit. Und Datenschützer an sich sind staubtrockene Gesellen, die Sachverhalte so erklären, dass sie eh kein Mensch versteht.

Und überhaupt: Alles was Spass macht, macht entweder volltrunken, dick oder ist verboten.

Der Datenschutz ist in der Tat nicht ganz leicht zugänglich. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich einen Partner ins Boot holen, der Ihnen dabei hilft, im rechtlichen Rahmen zu bleiben. Ganz egal ob es sich dabei um die Verarbeitung von Kundenaufträgen, das Reklamationsmanagement, Marketing und Werbung oder einfach nur um Ihre berechtigten Interessen als Unternehmer geht. Möglich, dass bestimmte Ideen, die Sie und Ihre Mitarbeiter entwickeln so wie angedacht nicht umsetzbar sind. Sehr wahrscheinlich aber auch, dass es mit kleinen aber feinen Änderungen und Anpassungen im Prozess dann doch geht und Sie das angestrebte Ergebnis erzielen.

Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Auf der einen Seite stehen immer die Grundrechte des Einzelnen - wie z. B. das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Auf der anderen Seite stehen Sie als Unternehmer mit Ihren Interessen. Unsere Aufgabe als Datenschutzbeauftragter ist es, die Interessen aller Beteiligten mit Fingerspitzengefühl gegeneinander abzuwägen und Lösungen zu finden, die die Interessen Aller auf möglichst datenschonende Art umzusetzen. Wie das geht, und wie wir das so machen, dass alle Aspekte beleuchtet werden, erzählen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Staubtrocken - versprochen!

Datenschutzbeauftragter Münsterland - Datenschutz in Ihrer Nähe
Datenschutzbeauftragter Münsterland - Datenschutz in Ihrer Nähe
Datenschutzbeauftragter Münsterland - Datenschutz in Ihrer Nähe
Bundesverband Datenschutz e.V.

Ihre externe Datenschutzbeauftragte im Münsterland

Wir von Datenschutzbeauftragter Münsterland helfen  Unternehmen im Münsterland bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Dabei ist es uns wichtig, gemeinsam mit Ihnen praktikable, individuelle Datenschutzlösungen zu erarbeiten, die  im Alltag gelebt werden. Wir unterstützen bei der Erarbeitung Ihres individuellen Datenschutzkonzepts oder sind ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Datenschutz. Als externer Datenschutzbeauftragter können sich Ihre Kunden und Mitarbeiter jederzeit an uns wenden. Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten im Kreis Coesfeld oder möchten auf die Dienstleistung des externen Datenschutzbeauftragten im Kreis Steinfurt zurückgreifen? Nehmen Sie Kontakt auf – wir sind ganz in Ihrer Nähe!

 

Datenschutz ist Chefsache - Datenschutzbeauftragter Münsterland
Datenschutz ist nicht neu - Datenschutzbeauftragter Münsterland

Datenschutzdokumentation für Unternehmen

Das Thema Datenschutz ist für viele kleine und mittelständische Unternehmen nicht neu. Schon seit vielen Jahren ist Deutschland Vorreiter auf dem Gebiet des Datenschutzes.  Die meisten klein und mittelständischen Unternehmen beachten im Umgang mit Kunden, Patienten, Klienten, Mitarbeitern und Lieferanten intuitiv die gesetzlichen Regelungen. Nun gilt es, sich mit den aktuellen Änderungen vertraut zu machen, die neueste Rechtssprechung zu berücksichtigen und die eigene Datenschutzdokumentation auf Vordermann zu bringen.  Wir unterstützen Einzelunternehmer sowie kleine und mittelständische Betriebe in der Erabeitung eines aussagekräftigen und DS-GVO-konformen Datenschutzdokumentation.

 

Datenschutzaudit für mehr Sicherheit

Der Datenschutz im kleinen und mittelständischen Unternehmen oder auch in Einzelunternehmen bedeutet für Unternehmen nicht nur, dass Datenschutz-Know-How vorhanden sein muss.  Ressourcen für die Erarbeitung eines belastbaren Datenschutzkonzepts müssen darüber hinaus bereitgestellt werden. Ob die Bemühungen dann den gesetzlichen Anforderungen genügen, stellt sich in den meisten Fällen erst bei einer behördlichen Prüfung heraus. Wir überprüfen im Rahmen von Datenschutzaudits Ihr Datenschutzkonzept und zeigen eventuelles Verbesserungspotential im Bereich Datenschutz frühzeitig auf.

Datenschutz im Mittelstand - Datenschutzbeauftragter Münsterland

DSGVO Facts

Die DSGVO ist seit dem 25.05.2018 in der gesamten EU gültig. Höchste Eisenbahn also, das Thema Datenschutz professionell anzugehen.

Hohe Strafen

Die DSGVO soll dem Datenmissbrauch ein Ende setzen. Verstöße werden scharf geahndet. Es drohen bis zu 20.000.000 Mio. Strafe.

Sicherheit schaffen

Die Dienstleistung "Externer Datenschutzbeauftragter" ist bei uns zu einem transparenten monatlichen Flat-Rate-Tarif erhältlich. Unbezahlbar im Prüfungsfall.

 

 

Wir setzen Datenschutz individuell um

Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen zum Datenschutz und übernehmen auf Wunsch auch gerne die Erstellung und Pflege des in § 4e BDSG vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisses.

Wir schulen

Wir entwickeln individuelle Schulungskonzepte und trainieren Ihre Mitarbeiter. Die Datenschutztrainings können entweder als Präsenzveranstaltung oder in Form eines Onlinetrainings stattfinden.

Wir coachen und unterstützen

Wir stehen ihrem internen Datenschutzbeauftragten gern als Ansprechpartner und Coach zur Verfügung und entlasten ihn in Zeiten hohen Arbeitsaufkommens.

Wir geben Auskunft

Die DSGVO stärkt die Rechte der Bürger. Jeder hat nun umfangreiche Informationsrechte und kann Auskunft darüber verlangen, wer welche Daten warum verarbeitet, welche Daten ein Unternehmen hat u.v.m. Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation in Auskunftsersuchen.

Wir unterstützen Sie bei Ihren Dokumentationspflichten

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Verfahrensanweisungen als internes Regelwerk zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sowie zur Prozessoptimierung.

Wir geben Tipps für die technische Umsetzung

Wir prüfen Ihre Prozesse und Systeme auf Konformität zu den aktuellen Vorschriften und begleiten Sie bei ggf. notwendigen Anpassungen.

Wir bieten Vorsprung vor dem Wettbewerb

Nutzen Sie Wettbewerbsvorteile durch ein optimales, individuelles Datenschutzmanagement und kommunizieren Sie es im Markt!

Wir sind Ansprechpartner der Behörde

Wo Menschen sind, können Fehler passieren. Datenpannen sind z. B. solche Fehler. Neu ist, dass diese innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden sind. Das übernehmen auf Wunsch das Notfallmanagement.

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